Publikationen
-
Factsheet: Bestellerprinzip im Maklergesetz
-
Whistleblowing und Geschäftsführerhaftung, ecolex 2023, 150
-
Whistleblowing: HinweisgeberInnenschutzgesetz in Kraft
-
Whistleblowing in Österreich: Auswirkungen und To-Do's für Unternehmen
-
Erfolgshaftung im VbVG bei Entscheidungsträgertaten? ecolex 2022, 345
-
Cybercrime: Täter werden immer kreativer und professioneller (Kronen Zeitung, 29.03.2022)
-
Stürmische Märkte: Wie Unternehmer Risiken begrenzen können (DerStandard, 07.12.2021)
-
5 Fragen zum Urheberrecht
-
Forderungsbetreibungen
-
Rechtsupdate: Liken, Posten, Sharen - Haftungsfallen in Sozialen Medien
-
Die Presse berichtet über die Gründung von SL Rechtsanwälte
Whistleblowing und Geschäftsführerhaftung
Die Schaffung wirksamer Compliance-Strukturen ist Pflicht jeder Geschäftsführung. Durch die WhistleblowingRL bzw das HinweisgeberInnenschutzgesetz werden diese Pflichten näher konkretisiert, womit sich auch das Risiko für die Geschäftsführerhaftung erhöht.
5 Fragen zum Urheberrecht
1. Was schützt das Urheberrecht und wie entsteht es?
Das Urheberrechtsgesetz ("UrhG") schützt bestimmte geistige Schöpfungen, die sinnlich wahrnehmbar sind und eine gewisse Eigentümlichkeit aufweisen, insbesondere
- Filme, Fotos und Bilder (auch private Werke auf Facebook, Instagram und Co)
- Literatur und Computerprogramme
- (bildende) Kunst
- Tonkunst und Schallträger
- Datenbanken und bestimmte Sammlungen
- uU auch Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke (zB eine Fotocollage oder ein Meme)
Das Urheberrecht entsteht durch den Realakt der Schöpfung und erlischt durch Zeitablauf. Es ist keine Registrierung notwendig, damit ein Werk Schutz genießt.
2. Wen schützt das Urheberrecht?
Das UrhG schützt primär den Urheber, also denjenigen, der das Werk geschaffen hat. Dabei sind mehrere Urheber ebenso möglich (Miturheber) wie unabhängig von einander entstehende Doppelschöpfungen.
Neben dem Urheber genießt auch der Werknutzungsberechtigte Schutz und kann bestimmte Ansprüche gegen Verletzter durchsetzen.
3. Welche Rechte hat der Urheber?
Der Urheber hat das alleinige Recht, sein Werk zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten und zu verleihen sowie das Recht auf Urhebernennung. Je nach Werk können weitere Rechte hinzukommen.
4. Wie können urheberrechtlich geschützte Werke rechtmäßig genutzt werden?
Das Urheberrecht ist zwar vererblich, sonst aber unübertragbar. Der Urheber kann anderen aber vertraglich erlauben, seine Werke zu nutzen. Je nach Umfang und Ausgestaltung dieser Erlaubnis unterscheidet man zwischen Werknutzungsbewilligungen und Werknutzungsberechtigungen.
Zudem gibt es bestimmte freie Werknutzungen, wie die Herstellung einzelner Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch. Wenn das Werk allerdings aus einer offensichtlichen illegalen Quelle stammt (zB aus einer einschlägigen Online-Tauschbörse), besteht keine freie Werknutzung.
5. Welche Ansprüche bestehen bei Urheberrechtsverletzungen?
Bei Verletzung der Urheberrechte (zB bei einer unrechtmäßigen Verwendung fremder Bilder) hat der Verletzte unter anderem
- Anspruch auf angemessenes Entgelt für die Verwendung (unabhängig vom Verschulden des Verletzers)
- ohne konkreten Schadensnachweis einen verschuldensabhängigen Anspruch auf das Doppelte des angemessenen Entgelts (Schadenspauschalierung)
- bei Schadensnachweis einen verschuldensabhängigen Anspruch Schadenersatz inkl Ersatz des entgangenen Gewinns (alternativ zur Schadenspauschalierung)
- im Einzelfall einen verschuldensabhängigen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz ("Gefühlsschaden)
- Anspruch auf Rechnungslegung, Unterlassung und Beseitigung
Artikel als PDF.
FORDERUNGSBETREIBUNG
Im Rahmen der Forderungsbetreibung bietet SL Rechtsanwälte folgende Leistungen:
- Unkomplizierte Abwicklung des Betreibungsprozesses
- Juristische Prüfung der offenen Forderung
- Außergerichtliche Eintreibungsschritte
- Gerichtliche Eintreibung
- Vollstreckung der Gerichtsurteile
Der Betreibungsprozess wird im Rahmen eines Erstgesprächs individuell mit dem Klienten festgelegt. Hierbei werden unter anderem die verschiedenen Kostenmodelle vorgestellt, die auch für kleinere Unternehmen attraktiv sind.
Unser Vorteil im Vergleich zu Inkassobüros liegt klar in unserer juristischen Expertise und unserer Möglichkeit, offene Forderungen auch gerichtlich geltend zu machen.
Gerne stehen wir für ein kostenloses Erstgespräch unter
RECHTSUPDATE
Liken, Posten, Sharen – Haftungsfallen in Sozialen Medien
Soziale Medien erleichtern unser Leben in vielen Bereichen, schaffen aber neue Risiken wie Cybermobbing, Hasspostings und Fake News zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
Wie sich Opfer vor "Hass im Netz" schützen können und worauf Betreiber von Facebook-Seiten zu achten haben, beleuchten wir in unserem neuesten Rechtsupdate, abrufbar unter diesem Link.